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AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Eine Fahrlektion dauert 55 Minuten und besteht aus: Begrüssung, Orientierung,

praktischem Fahrunterricht, Schlussbesprechung und neuer Terminfindung.

 

2. Vereinbarte Fahrlektionen sind verbindlich und müssen mindestens 24 Stunden im voraus abgemeldet

werden, ansonsten werden sie in Rechnung gestellt. Eine Absage per SMS oder E-Mail gilt erst akzeptiert wenn dies von uns bestätigt wird.

 

3. Die FAHRSCHULE MÜLLER behält sich das Recht vor, eine Ausbildung zu jedem

Zeitpunkt zu beenden. Dieses Recht gilt auch für den/die FahrschülerIn.

 

4. Die Fahrlektionen sind rein netto, entweder bar oder mit Bank oder Post Überweisung im voraus zu bezahlen.

 

5. Bei nicht termingerechter Zahlung wird ein Verzugszins von 5% ab Rechnungsdatum verrechnet. Die Kosten für Rechnungskopien und Kontoauszug betragen Fr. 10.-, für die letzte Mahnung Fr. 20.- und sind von dem/der FahrschülerIn zu bezahlen.

 

6. Die bezahlten Fahrlektionen sind ab Einzahlungsdatum 2 Jahr gültig.

 

7. Nicht verwendete Fahrstunden werden zurückerstattet. Ausgenommen davon sind Gutscheine.

 

8. Der Preis einer Fahrlektion ist identisch, egal ob der Unterricht auf dem Fahrschulfahrzeug der

FAHRSCHULE MÜLLER oder einem privatem Fahrzeug des Fahrschülers erteilt wird.

 

9. Sämtliche Fahrlektionen müssen spätestens bis zur praktischen Führerprüfung beglichen sein.

Die FAHRSCHULE KLAUS MÜLLER behält sich das Recht vor, die praktische Führerprüfung abzusagen. Die daraus entstandenen Kosten gehen zu Lasten des Fahrschülers.

 

10. Sollte sich der Treffpunkt vom zuvor vereinbarten Ort unterscheiden, fallen die

Anfahrtskosten zulasten des/der FahrschülerIn. Ebenso gilt dies für die Rückfahrt.

 

11. Der Administrativbeitrag (Versicherung) ist obligatorisch. Der Ansatz beträgt für die Dauer von längstens 2 Jahren, Fr. 100.-.

 

12. Die FAHRSCHULE KLAUS MÜLLER behält sich das Recht vor, Preisänderungen vorzunehmen.

 

13. Der/die FahrschülerIn verpflichtet sich, den Lernfahrausweis während den Fahrlektionen stets mitzubringen.

 

14. Adressänderungen und neue Telefonnummern sind der FAHRSCHULE KLAUS MÜLLER umgehend zu melden.

 

15. Wird dem/der FahrschülerIn der Lernfahrausweis entzogen, so hat er/sie die FAHRSCHULE KLAUS MÜLLER unverzüglich zu informieren.

 

16. Ordnungsbussen, welche durch Verschulden des/der FahrschülerIn erhoben werden, können zu Lasten des/der SchülerIn gehen.

 

18. Gerichtsstand ist 8046 Zürich.

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